Blinker MICRO-BULLET HIGHSIDER LED
Paar
Artikelnummer 203-119
HIGHSIDER LED Blinker MICRO-BULLET
Material Metall
glattes schwarzes Gehäuse
getöntes Glas E geprüft
Technische Daten:
Breite (Maß) 75 mm
Einbauort vorn + hinten
Farbe schwarz
Gewindedurchmesser M10
Glas getöntes
Gutachten E-geprüft
Höhe (Maß) 27 mm
Leuchtmittel LED
Material Metall
Produktmarke HIGHSIDER
Tiefe 27 mm
Verwendung Blinker mit Standardbefes
Motorrad Blinker Motorradzubehör günstig kaufen Motorradteile Versand Hamburg
Motorradteile24 MV, ist Ihr Motorrad Ersatzteile nach EG-Recht zugelassen (fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße: Motorradteile Hamburg Abstand der hinteren Motorrad Blinker zuein-ander mindestens 180 mm, Abstand der vorderen Motorrad Blinker mindestens 240 mm. Höhe von der Fahrbahn Motorradzubehör vorn und hinten 350 bis 1200 mm. Motorradteile24 Die Blinker, im Amtsdeutsch Fahrtrichtungsanzeiger, unterliegen beim Motorrad, wie beim Automobil auch, ganz genauen Vorschriften, die unter anderem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu finden sind beziehungsweise nach EG Recht definiert sind. motorradzubehör Motorradteile Hamburg Die Umstellung auf EG-Recht erfolgte bei Zweirädern im Jahr 1998, alle anderen, die ab dem Jahr 1962 zugelassen sind, unterliegen eben jener Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Motorrad Blinker Vorschriften – die Abstände Entscheidend bei den Regularien sind die Abstände der Blinker zueinander und zum vorderen Scheinwerfer beziehungsweise zum Rücklicht. Ist die StVZO maßgebend, muss der Abstand vorne zwischen den Blinkern mindestens 340 Millimeter betragen und hinten 240 Millimeter. Greift das EG-Recht, sind es vorne 240 Millimeter und hinten 180 Millimeter. Motorradteile Hamburg Die Höhe muss mindestens 350 Millimeter und maximal 1.200 Millimeter betragen. Bei den sogenannten "Ochsenaugen“, also den Blinkern am Ende des Lenkers, muss der Abstand zueinander mindestens 560 Millimeter betragen. Achtung: Ist die Erstzulassung nach dem 1. Januar 1987 erfolgt, sind diese "Ochsenaugen“ nur in Verbindung mit zusätzlichen Blinkern hinten gestattet. Unzulässig ist außerdem auch das Vermischen der Teile, das hieße die vorderen Blinker nach der StVZO zu montieren und die hinteren gemäß der EG Richtlinien. Eine Einschaltkontrolle ist gemäß der EG vorgeschrieben, ob diese akustisch oder optisch erfolgt, ist nach der StVZO egal, denn die lässt beides gelten. Unterschiede bei der Warnblinkanlage Heikel werden die unterschiedlichen Vorschriften für Motorradblinker bei einer Warnblinkanlage. Die ist nach der EG an Kleinkrafträdern unzulässig und an Krafträdern zulässig. Dagegen ist diese Funktion nach der StVZO auch an Kleinkrafträdern gestattet. Dazu gehört ein besonderer Schalter, der die synchrone Funktion aller Motorrad Blinker aktiviert. Eine Einschaltkontrolle muss nach der StVZO ein rotes Licht haben.