HIGHSIDER PEN HEAD DOUBLE Motorrad Blinker Rück Bremslicht
1 Paar
HIGHSIDER LED Rück- Bremslicht Blinker PEN HEAD DOUBLE
Artikelnummer 254-28
Breite|mm 47.00
Glas klar
Gutachten E-geprüft
Höhe|mm 22.00
Leuchtmittel LED
Material Metall
Produktmarke HIGHSIDER
Watt 1.3
HIGHSIDER LED Rücklicht/Blinker Einheit PEN HEAD DOUBLE, schwarze
LED Rücklicht/Blinker-Einheit in einem schwarzen Metall-Gehäuse mit getöntem Glas und wasserdichten Mini-Steckern. Das nach außen spitz zulaufende Gehäuse harmoniert hervorragend mit dem schwarzen Gummistiel und ist für den Einbau hinten E-geprüft.
Das Beste kommt zum Schluss – die Rücklicht- und Rücklicht-/Blinker-Serien von HIGHSIDER geben Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen und den Look, den Sie wollen – egal ob Cruiser, Roller oder Flitzer.
Maße:
A: 47 mm
B: 62 mm
C: 22 mm
D: 21 mm
Gewindebolzen: M8 x 1.25 mm
Anschlüsse:
Schwarzes Kabel = Masse (-)
Gelbes Kabel= Blinker (+)
Orange farbenes Kabel = Rücklicht (+)
Rotes Kabel = Bremslicht (+)
Lieferumfang: 1 Paar
Hinweise:
Einsatzort: Nur für hinten.
Motorrad Blinker Motorradzubehör günstig kaufen Motorradteile Versand Hamburg
Motorradteile24 MV, ist Ihr Motorrad Ersatzteile nach EG-Recht zugelassen (fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße: Motorradteile Hamburg Abstand der hinteren Motorrad LED-Blinker zuein-ander mindestens 180 mm, Abstand der vorderen Motorrad Blinker mindestens 240 mm. Höhe von der Fahrbahn Motorradzubehör vorn und hinten 350 bis 1200 mm. Motorradteile24 Die Blinker, im Amtsdeutsch Fahrtrichtungsanzeiger, unterliegen beim Motorrad, wie beim Automobil auch, ganz genauen Vorschriften, die unter anderem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu finden sind beziehungsweise nach EG Recht definiert sind. motorradzubehör Motorradteile Hamburg Die Umstellung auf EG-Recht erfolgte bei Zweirädern im Jahr 1998, alle anderen, die ab dem Jahr 1962 zugelassen sind, unterliegen eben jener Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Motorrad Blinker Vorschriften – die Abstände Entscheidend bei den Regularien sind die Abstände der Blinker zueinander und zum vorderen Scheinwerfer beziehungsweise zum Rücklicht. Ist die StVZO maßgebend, muss der Abstand vorne zwischen den Blinkern mindestens 340 Millimeter betragen und hinten 240 Millimeter. Greift das EG-Recht, sind es vorne 240 Millimeter und hinten 180 Millimeter. Motorradteile Hamburg Die Höhe muss mindestens 350 Millimeter und maximal 1.200 Millimeter betragen. Bei den sogenannten "Ochsenaugen“, also den Blinkern am Ende des Lenkers, muss der Abstand zueinander mindestens 560 Millimeter betragen. Achtung: Ist die Erstzulassung nach dem 1. Januar 1987 erfolgt, sind diese "Ochsenaugen“ nur in Verbindung mit zusätzlichen Blinkern hinten gestattet. Unzulässig ist außerdem auch das Vermischen der Teile, das hieße die vorderen Blinker nach der StVZO zu montieren und die hinteren gemäß der EG Richtlinien. Eine Einschaltkontrolle ist gemäß der EG vorgeschrieben, ob diese akustisch oder optisch erfolgt, ist nach der StVZO egal, denn die lässt beides gelten. Unterschiede bei der Warnblinkanlage Heikel werden die unterschiedlichen Vorschriften für Motorradblinker bei einer Warnblinkanlage. Die ist nach der EG an Kleinkrafträdern unzulässig und an Krafträdern zulässig. Dagegen ist diese Funktion nach der StVZO auch an Kleinkrafträdern gestattet. Dazu gehört ein besonderer Schalter, der die synchrone Funktion aller Motorrad Blinker aktiviert. Eine Einschaltkontrolle muss nach der StVZO ein rotes Licht haben.
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