Blinker

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Motorradteile Versand Hamburg der online Shop für Motorradzubehör. Ist Ihr Motorrad Blinker nach EG-Recht zugelassen (für fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße: Motorradteile Hamburg Abstand der hinteren Motorrad Blinker zuein-ander mindestens 180 mm, Abstand der vorderen Motorrad Blinker mindestens 240 mm. Höhe von der Fahrbahn Motorradzubehör vorn und hinten 350 bis 1200 mm. Motorradteile24 Die Motorrad Blinker, im Amtsdeutsch Fahrtrichtungsanzeiger, unterliegen beim Motorrad, wie beim Automobil auch, ganz genauen Vorschriften, die unter anderem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu finden sind beziehungsweise nach EG Recht definiert sind. motorradzubehör Motorradteile Hamburg Die Umstellung auf EG-Recht erfolgte bei Zweirädern im Jahr 1998, alle anderen, die ab dem Jahr 1962 zugelassen sind, unterliegen eben jener Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Motorrad Blinker Vorschriften – die Abstände Entscheidend bei den Regularien sind die Abstände der Motorrad Blinker zueinander und zum vorderen Scheinwerfer beziehungsweise zum Rücklicht. Ist die StVZO maßgebend, muss der Abstand vorne zwischen den Blinkern mindestens 340 Millimeter betragen und hinten 240 Millimeter. Greift das EG-Recht, sind es vorne 240 Millimeter und hinten 180 Millimeter.

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Die Höhe muss mindestens 350 Millimeter und maximal 1.200 Millimeter betragen. Bei den sogenannten "Ochsenaugen“, also den Motorrad Blinker am Ende des Lenkers, muss der Abstand zueinander mindestens 560 Millimeter betragen. Achtung: Ist die Erstzulassung nach dem 1. Januar 1987 erfolgt, sind diese "Ochsenaugen“ nur in Verbindung mit zusätzlichen Blinkern hinten gestattet. Unzulässig ist außerdem auch das Vermischen der Teile, das hieße die vorderen Blinker nach der StVZO zu montieren und die hinteren gemäß der EG Richtlinien. Eine Einschaltkontrolle ist gemäß der EG vorgeschrieben, ob diese akustisch oder optisch erfolgt, ist nach der StVZO egal, denn die lässt beides gelten. Unterschiede bei der Warnblinkanlage Heikel werden die unterschiedlichen Vorschriften für Motorradblinker bei einer Warnblinkanlage. Die ist nach der EG an Kleinkrafträdern unzulässig und an Krafträdern zulässig. Dagegen ist diese Funktion nach der StVZO auch an Kleinkrafträdern gestattet. Dazu gehört ein besonderer Schalter, der die synchrone Funktion aller Motorrad Blinker aktiviert. Eine Einschaltkontrolle muss nach der StVZO ein rotes Licht haben.

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